Haftungsmusterbrief
an die Fa. Thöni:
Mit diesem
Schreiben weisen Sie die Fa. Thöni darauf hin, dass Sie, sobald der Nachweis
von Schädigungen erbracht ist, den Ihnen entstandenen Schaden, auch rückwirkend,
einfordern werden können.
hier eine kurze Anleitung:
Sehr geehrte Frau
Gemeinderätin, sehr geehrter Herr Gemeinderat,
da wir annehmen, dass bald wieder eine Gemeinderatssitzung stattfinden wird,
in der der Bürgermeister seine Sicht der Dinge bezüglich Thöni-Handymast darstellen
wird, möchten auch wir Sie, als unsere politischen Vertreter, über unsere Sichtweise
des Sachverhalts informieren.
1. Mehrmals wurde von Seiten KR Thöni und der Gemeinde beteuert, dass nur bestehende
Sendeanlagen verlegt werden. Tatsache ist, dass vorher laut österreichischem
Senderkataster (www.senderkataster.at)
4 Sendeanlagen am Thönidach montiert waren. Jetzt sind es schon 7 Sendeanlagen
zu je 3 Sektoralantennen (siehe Technische Datenblätter im Bauamt, die auf unsere
Aufforderung hin dort einlangten). Laut Zeitungsberichten soll der Betreiber
„3“ noch folgen. Bitte beachten Sie, dass in unmittelbarer Nachbarschaft dieses
Masts schon eine Sendeanlage am Achammer-Bauernhof steht. Allein die derzeitige
Erhöhung der Anzahl der Sendeanlagen auf dem Thöni-Mast beträgt
also 75%!
2. Die von den Mobilfunkbetreibern durchgeführten Simulationen waren auch für
einen Laien leicht durchschaubar, da die zwei Alternativstandorte (von der Gemeinde
vorgeschlagen: Sauweide und Emat) nur isoliert betrachtet wurden. Das heißt,
alle anderen bestehenden Sendeanlagen in Telfs (und derer gibt es genug) kamen
in dieser Simulation nicht vor. Es wurde verabsäumt, das gesamte Wabensystem
für Telfs zu betrachten.
Eigene Messungen haben ergeben, dass z.B. im 1800er-Netz von One auch innerhalb
der Pfarrkirche kristallklarer Empfang vom Handymast in Sagl und vom Handymast
in Pfaffenhofen besteht oder der Wallnöferplatz, umgeben von massiven Häusern,
vom Handymast in Sagl und Pfaffenhofen top versorgt ist oder im Norden der Fasnachtssiedlung
mit dem Handymast beim Rosenberger telefoniert wird. Es gibt genug Beispiele,
die es lächerlich erscheinen lassen, dass eine Verlegung außerhalb von Wohngebiet
(der Abstand zu den ersten Häusern sollte laut Experten 300 bis 400m sein) technisch
nicht möglich sei. Die Gemeinde hat das von den Mobilfunkbetreibern Präsentierte
kommentarlos hingenommen und es verabsäumt, wenn man schon selbst nichts davon
versteht, im Vorfeld eine unabhängige Expertenmeinung einzuholen.
3. Durch die von One durchgeführten Messungen vor und nach dem Einschalten des
Masts, wollte man den Anrainern beweisen, dass sich die Strahlenbelastungen
nicht gravierend ändern. Tatsache ist, dass sich die Werte zum Teil um das 15fache
erhöht haben. Die Rolle der Gemeinde in der Besprechung bestand darin, uns auszurechnen,
dass diese Werte nur ein Tausendstel des offiziell zulässigen Grenzwertes betragen.
Mit ein bisschen Vorkenntnis wäre das jedem klar, dass man unter diesen Werten
liegt, gehen diese Grenzwerte ja nur von einer Körpererwärmung durch die Mikrowellenstrahlung
aus. Für uns als Betroffene gilt die Meinung der Ärzteschaft mehr (siehe beiliegenden
massiven Einspruch der Österreichischen Ärztekammer zur Festlegung dieser Grenzwerte).
Wenn man die Forderung des Umweltmediziners der Österreichischen Ärztekammer,
Dr. Oberfeld, 10 Mikrowatt/m² im Freien und 1 Mikrowatt/m² im Inneren unseren
Messwerten gegenüberstellt, werden die Werte z.B. im Thönigebäude, wo das Bundesschulzentrum
hin übersiedeln wird um das mehr als 4000fache überschritten! Wie Sie aus den
beiliegenden Messwerten sehen können, spielt bei dieser Belastung in Telfs UMTS
derzeit noch fast keine Rolle. Aus den massiven Werbemaßnahmen der Mobilfunkbetreiber
schließend, wird sich aber diese Belastung massiv erhöhen. Über den gesundheitlichen
Auswirkungen des Mobilfunks steht derzeit noch ein großes Fragezeichen. Das
veranlasst immer mehr besorgte Menschen das Vorsorge- und Minimierungsprinzip
einzufordern. Dies ist im Fall des Thöni-Handymasts mit Füßen getreten worden.
4. Bei der Besprechung kam heraus, dass der Contractor der Mobilfunkanbieter
Hr. Hölzl am 23.11.2005, das heißt ca. 1 Monat vor Errichtung, in Anwesenheit
des Bauamtsleiters Heregger detaillierte Pläne und Unterlagen, nachweislich
an die Gemeinde übergeben hat. Laut einer Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern
und dem Österreichische Gemeindebund ist es „die Aufgabe des Bürgermeisters
als die die Gemeinde vertretende Person“ … „, die einlangenden Informationen
der Bevölkerung ortsüblich kundzumachen“ (siehe www.fmk.at,
Homepage der Dachorganisation der Mobilfunkbetreiber und der Mobilfunkindustrie).
Wenn man in Telfs, wenn es um die brisante Angelegenheit Handymast-Thöni geht,
unter „ortsüblich“ versteht, dass detaillierte Pläne
verschwinden und monatelang verleugnet werden („Ich habe keine Unterlagen
dazu, …“, Bauamtsleiter Heregger im Blickpunkt vom 21.12.2005; „Es gab nur im
Sommer einen nichtssagenden Zweizeiler“, erklärte uns BM Opperer 3 Monate lang;
bei einem Telefonat am 21.12.2005 mit Herrn Heregger persönlich, hat er mir
erklärt, dass die Gemeinde nichts weiß und selbst überrascht wurde!; u.s.w.),
dann besteht höchster Handlungsbedarf von allen Seiten.
Wir fordern Sie als Gemeinderat auf, eine lückenlose Klärung dieser äußerst
dubiosen Vorgänge zu verlangen und Konsequenzen einzufordern. Durch dieses Verhalten
der Gemeinde wurden Telfer Bürger der Möglichkeit beraubt, sich im Vorhinein
gegen die Errichtung des Multimasts zu wehren und ihren Lebensraum zu schützen.
Da uns Herr KR Thöni bei seinem vorzeitigen Verlassen der Besprechung mit der
Inanspruchnahme der Rechtsstaatlichkeit gedroht hat, möchten wir festhalten,
dass sich alle Beteiligten schon voll der offensichtlich zu ihren Gunsten bestehenden
Rechtsstaatlichkeit bedient haben, und wir dadurch nun die „Bedienten“ sind.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ein Zahlenspiel
zum Vergleich, bezogen auf die gepulsten Mikrowellen des Mobilfunks |
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Quelle; Umweltanalythik
Wolfgang Maes; Rolf Moser, Das Handyhandbuch, 3. Auflage, 2005 |
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in µW/m² | |
10.000.000 | Vg ICNIRP/WHO/EU-Ratsempfehlung, GW BRD, Ö (>2000Mhz, UMTS) |
9.000.000 | Vg ICNIRP/WHO/EU-Ratsempfehlung, GW BRD, Ö (1800Mhz, DCS) |
4.500.000 | Vg ICNIRP/WHO/EU-Ratsempfehlung, GW BRD, Ö (900Mhz, GSM) |
2.000.000 | GW Australien, Neuseeland für 900 MHz |
100.000 | GW China, Russland, Italien, Polen, Ungarn, Bulgarien für Summe aller Anlagen |
90.000 | GW Schweiz (6V/m>1800 MHz) je Anlage |
70.000 | GW Schweiz (5V/m 900 + 1800 MHz) je Anlage |
40.000 | GW Schweiz (4V/m 900 MHz) je Anlage |
10.000 | Wien (Gemeindebauten) Summe aller Anlagen (2001) |
10.000 | Empfehlung Ecolog-Institut (2001), DNA-Schäden, Immunstörung, T-Zellen-Stimulation (Philips, Lai, Vesenko) |
5.000 | Erhöhte Durchlässigkeit der Blut-Hirnschranke bei Ratten (Brun, Salford u.a.) |
1.600 | Unfruchtbarkeit bei Mäusen nach 5 Generationen (Magras 1997); Motorik- und Gedächtnisstörungen bei Kindern (Kolodynski 1996) |
1.000 | Im EEG nachweisbare Hirnstromveränderungen (v. Klitzing 1994, Adey u.a. 1980) |
1.000 | Richtwert Stadt und land Salzburg für die Summe aller Mobilfunkanlagen (1999) |
1.000 | Salzburger Resolution, getragen von 19 internationalen Wissenschaftlern (2000) |
600 | Toskana Summe aller Anlagen (2002) |
200 | Störungen an der Zellmembran (Marinelli 1999) |
100 | Vg Europäisches Parlament, Wissenschafts-Direktion STOA (2001); Vg Dr. Cherry, Neuseeland (2000) |
10 | Vg/Vw Salzburg, Summe aller Anlagen im Außenbereich (2002) |
1 | Vg/Vw Salzburg, Summe aller Anlagen in Innenräumen (2002); Vg Resolution BRD 1999 Wachbereich (20mV/m), Schlafbereich 100-fach tiefer (2mV/m) entspricht 0,1 µW/m² |
0,1 | Veränderte Kalziumabgabe menschlicher Hirnzellen (Bahmeier) |
~0,01 - 1,00 | Zivilisatorischer Durchschnitt in Häusern (Maes 1995 -2000) |
0,01 - 0,001 | Optimale Funktion eines GSM-Handys gewährleistet |
>0,000001 | Natürliche Hintergrundstrahlung (Neitzke)>0,000001 |
Vw… Vorsorgewert |
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Vg … Vorschlag |
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GW … Empfohlener Grenzwert der WHO |
Ärzteresolution
Mobilfunkanwendungen und Gesundheit
St. Pölten, 19. November 2005 *
Epidemiologische und experimentelle Untersuchungen an Menschen, lebenden Organismen und Zellkulturen zeigen, dass elektromagnetische Felder, wie sie u.a. bei der Nutzung von Mobiltelefonen und im Umfeld um Mobilfunkbasisstationen auftreten, Wirkungen haben, von denen einige die Gesundheit beeinträchtigen können. Ähnliche Wirkungen sind auch bei der Nutzung von Schnurlostelefonen und WLAN zu erwarten.
Die bisher in Österreich zum Schutz der Gesundheit gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) getroffenen Maßnahmen sind aus ärztlicher Sicht nicht ausreichend. Daher werden nachfolgend Empfehlungen und Maßnahmen vorgeschlagen.
*) Erarbeitet von den Referaten für Umweltmedizin der Landesärztekammern und der Österreichischen Ärztekammer. Verabschiedet bei der 13. Jahresfortbildungstagung Umweltmedizin der Österreichischen Ärztekammer „Gesundheitsrisiko Mobilfunk“ am 19. November 2005, St. Pölten, Österreich